Immer Mittwochs 20.30 Uhr Latenight Lachen!
Immer Mittwochs 20.30 Uhr Latenight Lachen!

Das Lachtelefon

Die Nominierung freut uns riesig und wir sehen eine große Chance darin, mit dem Preis die Bedeutung für das Engagement für Lachen und Lebensfreude zu zeigen. Viele Lachyogis aus Deutschland und Österreich haben gemeinsam dieses Projekt ins Leben gerufen, um einen unkomplizierten, einfachen Zugang zum Lachen zu schaffen. Täglich erfahren wir am Telefon, wie wichtig die Nummer für unsere Anrufer*innen geworden ist. Unsere „Stammlacher*innen“ holen sich sogar täglich ihren kleinen Glücksmoment am Telefon, ihr Stimmtraining, ihre Herz-Kreislaufaktivierung oder den freudigen, fröhlichen Kontakt zu uns, die wir uns meistens genauso freuen, mit den Anrufer*innen zu lachen.

Als Pressefräulein vom Lachtelefon stehe ich parat für:

  • Interviewanfragen
  • Zeitungsartikel und Beiträge
  • Presse und Rundfunk Anfragen
  • Weiterbildungen intern/ extern für Lachtelefonist*Innen Fragen
  • alles, was das Lachtelefon bekannter und begeehrter macht

 

--> Bei Anfragen gerne direkte e-Mail schreiben an presse@lachtelefon.de

 

 

Sie möchten uns unterstützen?

 

Wir - knapp 100 ehrenamtliche Lachtelefonist:Innen - freuen uns über jede Spende, die unsere Arbeit unterstützt. Zum Zweck, das Angebot unseres Lachtelefons noch bekannter zu machen sowie für die Entwicklung der technischen Infrastruktur, nehmen wir Ihre Spende gern entgegen.

Spendenkonto:
Lachtelefon e.V.

Bank: GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE56 4306 0967 1275 5275 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Lachtelefon allgemein, ggf. Ihre Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung

Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen. Dazu können Sie uns gerne schon im Verwendungszweck ihre Adresse angeben. Zum Jahresende erhalten Sie dann von uns die Bescheinigung zugesandt.
Bei Spenden unter 200 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg und der Nachweis, dass die Organisation, die die Spende empfangen hat, freigestellt ist, weil sie gemeinnützig anerkannt ist.

Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit:


Wofür steht der Verein Lachtelefon e.V.? Lesen Sie im § 2 der Satzung:

 
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